Muss sich der Vermieter an den Kosten für den Treppenlift beteiligen? Nein, da es sich um einen Duldungsanspruch des Mieters handelt, trägt der Mieter die gesamten Kosten für die Anschaffung, den fachgerechten Einbau, die laufende Wartung sowie den späteren Rückbau des Treppenlifts allein.
Die Kosten für einen Treppenlift variieren stark je nach Treppenform. Für einen Sitzlift an einer geraden Treppe müssen Mieter mit 3.500 bis 6.000 Euro rechnen. Bei kurvigen Treppen, die eine individuell angefertigte Schiene erfordern, liegen die Preise zwischen 8.000 und 15.000 Euro. Auch die Betriebskosten, insbesondere der Strom, müssen vom Mieter getragen werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass der Stromverbrauch des Lifts separat erfasst wird und nicht über den Allgemeinstrom auf die anderen Mieter umgelegt wird. Für den späteren Rückbau fallen, je nach Modell, weitere 500 bis 3.000 Euro an.