Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen faltbaren Elektrorollstuhl?
Die Kostenübernahme für faltbare Elektrorollstühle ist schwierig, da viele kompakte Modelle keine Hilfsmittelnummer besitzen und die Kasse den Transport im Auto oft als nicht medizinisch notwendig, sondern als reinen Komfortwunsch einstuft.
Faltbare Modelle aus Carbon oder leichtem Aluminium wiegen oft nur 20 bis 30 Kilogramm und lassen sich bequem im Kofferraum verstauen. Sie sind ideal für Reisen oder häufige Arztbesuche. Doch genau hier liegt die Falle: Die Krankenkasse zahlt nur für Hilfsmittel, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Damit ein faltbarer Elektrorollstuhl erstattet wird, müssen zwei entscheidende Hürden genommen werden:
1. Hilfsmittelnummer: Das gewünschte Modell muss im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands (meist unter der Gruppe 18.50.05.xxxx) gelistet sein. Viele neue oder besonders leichte Modelle haben diese Zertifizierung nicht.
2. Medizinische Begründung: Es muss ärztlich begründet werden, warum genau dieses faltbare Modell zur Sicherung der Mobilität erforderlich ist. Das Argument “Ich möchte ihn leichter ins Auto laden” reicht nicht aus. Es muss eine funktionale Notwendigkeit vorliegen.
Wird ein Modell ohne Hilfsmittelnummer oder aus reinen Komfortgründen gewählt, müssen Sie die Kosten (die sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung) komplett selbst tragen.